Nach Grabschändung: Stadt setzt 500 Euro für Hinweise auf den Täter aus
Gummersbach. Am vergangenen Wochenende wurden auf dem Gummersbacher Westfriedhof Erinnerungsstelen zerstört, Urnenwände und Einzelgräber beschädigt. Es handelt sich hierbei nach § 168 StGB um die „Störung der Totenruhe“ und damit…