Oberbergischer Kreis. Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Nordrhein-Westfalen eine geänderte Landesbauordnung. Weniger Bürokratie sowie beschleunigte und vereinfachte Verfahren sind Ziel der Novellierung. Um das Bauen einfacher zu machen, greifen die Veränderungen an zahlreichen Kernpunkten an.
So werden unter anderem Abstandsflächen reduziert. Die zusätzliche Bebauung von Flächen wird hierdurch unproblematischer. Bestimmte Gebäude, wie z.B. Abstellgebäude bis 75 Kubikmeter und Garagen bis 30 Quadratmeter Bruttogrundfläche, sind von nun an genehmigungsfrei. Ebenfalls nicht mehr genehmigungspflichtig, dafür aber anzeigepflichtig ist die Beseitigung von baulichen Anlagen.
Mit der Novelle der Landesbauordnung wurde die sog. „fiktive Antragsrücknahme“ durch den Gesetzgeber eingeführt. Dies bedeutet, dass ein gestellter Bauantrag dann „als zurückgezogen gilt“ und das bauaufsichtliche Verfahren dann ohne Erteilung einer Baugenehmigung beendet ist, wenn der Bauherr einen formell mangelhaften Bauantrag nicht innerhalb der von der Bauaufsicht gesetzten Frist prüfbar vervollständigt. Dies soll dazu führen, dass sich zukünftig die Zahl der von Anfang an vollständigen Bauanträge erhöht und die Bauaufsichtsbehörden nicht wiederholt die Vorlage von Bauvorlagen anmahnen müssen. Ob dieses Ziel mit dieser Regelung tatsächlich erreicht wird und sich dadurch die Bearbeitungszeiten der Baugenehmigungsverfahren verkürzen werden, bleibt dem Ergebnis der gesetzlich festgelegten Evaluierung des Gesetzes abzuwarten
Obwohl am 01. Januar 2019 die Hauptbestandteile der Novelle in Kraft traten, sind aktuell immer noch viele Fragen rund um die geänderte Landesbauordnung offen. Die Kreisbauämter des Oberbergischen und des Rheinisch-Bergischen Kreises hofften deshalb bei einer gemeinsame Informationsveranstaltung auf Antworten. In der Gummersbacher Halle 32 kamen rund 200 Vertreterinnen und Vertreter der Bauaufsichtsbehörden, Bauämter und weiterer Fachämter des Oberbergischen und Rheinisch Bergischen Kreises zusammen. Referent Dr. Michael Schleich nahm für das zuständige Ministerium für Heimat, Bauen, Kommunales und Gleichstellung des Landes NRW Stellung.
Dass die Voraussetzungen noch nicht stimmen, machte Frank Herhaus, Dezernent für Planung und Regionalentwicklung des Oberbergischen Kreises, bei seiner Begrüßung deutlich: „Erforderliche rechtliche Rahmenbedingungen, auf die im Gesetz verwiesen wird, sind noch nicht geschaffen. Das stellt die Bauaufsichtsbehörden momentan vor große Herausforderungen.“
Wegen der unklaren Rechtslage können auch die computergestützten Fachanwendungen nicht rechtzeitig angepasst werden. „Das führt leider dazu, dass die Bauaufsichtsbehörden zu Jahresbeginn nur eingeschränkt handlungsfähig sind und sich die Bearbeitung der Bauanträge momentan verzögert“, erklärt Michael Starck, Leiter des Kreisbaumtes des Oberbergischen Kreises.
Ministeriumsvertreter Dr. Michael Schleich beantworte die Fragen der Verwaltungskräfte und nahm zahlreiche Wünsche mit nach Düsseldorf. Er er versicherte, dass sich das Ministerium bemüht, die derzeit noch bestehenden Defizite und die Unklarheiten rechtlicher Art zeitnah zu beseitigen, damit die Bauaufsichtsbehörden möglichst schnell in die Lage versetzt werden wieder effektiv arbeiten zu können.
Mehr Informationen zum Thema Bauen erhalten Sie unter www.obk.de/bauen.
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