Gummersbach. Am vergangenen Wochenende wurden auf dem Gummersbacher Westfriedhof Erinnerungsstelen zerstört, Urnenwände und Einzelgräber beschädigt. Es handelt sich hierbei nach § 168 StGB um die „Störung der Totenruhe“ und damit um eine Straftat nach $ 168 StGB, die mit Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet wird. Die Grabschändung wurde bei der Polizei angezeigt. Die Stadt Gummersbach setzt eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, aus. Hinweise nimmt die Kriminalpolizei in Gummersbach, Telefon 02261/81990 entgegen.
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