Mit Mundschutz am Steuer? Das kann teuer werden. Die Polizei verweist auf Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es:
„Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“
Diese Regel gilt auch in Zeiten von Corona . Eine Identifizierung bei Verstößen muss weiterhin möglich sein.
Zum Beispiel auf einem Blitzerfoto. Der Mundschutz muss nicht komplett abgenommen werden, sondern kann unter das Kinn geschoben werden.
Das Gesicht muss frei bleiben. Wer das nicht beachtet, den erwartet ein Bußgeld von 60 Euro.
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