Dieses Jahr keine Osterfeuer möglich
Gummersbach. Da beim Ordnungsamt derzeit verstärkt Anmeldungen von Osterfeuern eingehen, weist die Stadt Gummersbach ausdrücklich darauf hin, dass das Verbot von Zusammenkünften und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen nach der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO NRW §12) selbstverständlich auch für Oster- und andere Brauchtumsfeuer gilt. Darüber hinaus stellt das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit dar, die ebenfalls entsprechende Geldbußen nach sich ziehen wird. Am Osterwochenende werden entsprechende Kontrollen stattfinden.
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