So bekommen Amazon-Prime-Kunden bis zu 40 Euro zurück

Die Arbeiterkammer in Österreich hat vor Gericht gegen Amazon Recht bekommen:

Die Preiserhöhung, aus dem Jahr 2017, für die Prime-Mitgliedschaft ist rechtswidrig. Die Verbraucherschützer der Arbeiterkammer haben den Onlineriesen Amazon aufgrund unzulässiger Geschäftspraktiken und Klauseln geklagt und danei vor Gericht recht bekommen. Es geht dabei unter anderem um eine Preiserhöhung des Premium-Diensts Prime im Februar 2017 von 49€ auf 69€ , bzw. um eine Erhöhung beim Tarif für Studenten von 24€ auf 34€.

Laut Handelsgericht Wien und Oberlandesgericht is dies nicht zulässig.

Amazon erstattet den Betrag auf Verlangen zurück. Die Kunden können also 40€ oder als Nutzer des Studententarifs 20€ zurück fordern. Bis zum 30. Juni 2019 können Kunden sich beim Kundenservice diesbezüglich melden.

Das ist per E-Mail möglich.  Betroffene können  auswählen, ob sie das Geld auf das in ihrem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel überwiesen bekommen wollen oder einen Amazon-Gutschein erhalten.

Das gilt jedoch nur für die Prime-Mitgliedschaft 2017 oder 2018, nicht aber 2019. Amazon muss die Erstattung innerhalb von 14 Tagen bestätigen.

 

Amazon muss zahlreichen Prime-Kunden Geld zurückzahlen

Rechnungsgebühr rechtswidrig

Zudem können Nutzer ihr Geld zurückverlangen, wenn sie in der Vergangenheit ein Produkt auf Rechnung bezahlt haben.

Amazon hatte bisher dafür eine Gebühr von 1,51€ verlangt. Zahlungen seit dem 1. November 2009 können zurückgefordert werden. Außerdem darf Amazon seine Geschenkgutscheine nicht mehr auf drei Jahre befristen.  Amazon hat auf das Urteil  reagiert und die Verfallsfrist für diese Gutscheine und Geschenkkarten auf zehn Jahre verlängert.

So fordert man die Rückzahlung an:

Unter folgendem Link muss bei der Themenübersicht zuerst auf „Prime und Sonstiges“  geklickt werden.

Anschließend klickt man in der Auswahl für „Bitte wählen Sie ein Thema“ auf den Punkt „Amazon Prime“ . Unter „Bitte grenzen Sie Ihr Anliegen ein“ scheint schließlich der Punkt „AK Vergleich“  auf, unter dem Amazon mehrere Kontaktoptionen zur Verfügung stellt. Hier lässt sich, bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail im Nachrichtenfeld formlos die Erstattung beantragen. Etwa mit der Formulierung

„Hiermit beantrage ich bezugnehmend auf die Vereinbarung zwischen der Arbeiterkammer und Amazon die Rückzahlung zu viel bezahlter Jahresgebühren für meine Prime-Mitgliedschaft in den Jahren 2017 und 2018.“

In einer  von Amazon verschickten E-Mail wird man dann  um Antwort gebeten, ob man die Rückerstattung in Form von Amazon-Guthaben oder als Zahlung erhalten und ob man seine Prime-Mitgliedschaft fortsetzen oder kündigen möchte.

Nachtrag:Laut dem Kundendienst von Amazon gilt diese Lösung nur für Österreich, allerdings besteht die Möglichekei auch  über die deutsche Webseite. Sie erhalten anschließend  die E-Mail für die Frage nach der Rückzahlungsart. Ein Versuch macht klug, ob es in Deutschland also auch funktioniert.

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